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   LSG Bayern, 27.11.2003 - L 18 V 8/03   

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https://dejure.org/2003,18682
LSG Bayern, 27.11.2003 - L 18 V 8/03 (https://dejure.org/2003,18682)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.11.2003 - L 18 V 8/03 (https://dejure.org/2003,18682)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. November 2003 - L 18 V 8/03 (https://dejure.org/2003,18682)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung von Rückenbeschwerden als Schädigungsfolge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) ; Rücknahme eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung wegen wesentlicher Änderung der Verhältnisse ab dem Zeitpunkt der Änderung; Ursächlichkeit der Verschlimmerung oder weiteren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Berlin, 17.06.1984 - V 32/84
    Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2003 - L 18 V 8/03
    Eine Klage vor dem Sozialgericht (SG) Bayreuth (Az: S 6 V 32/84) nahm der Kläger zurück.

    Ergänzend zum Sachverhalt wird auf die Beschädigtenakte des Beklagten, die Archivakten des SG Bayreuth S 6 V 32/84, S 8 Vs 97/86, S 7 Vs 86/92, S 5 V 46/97, S 5 V 3/00 und die Gerichtsakten beider Rechtszüge Bezug genommen.

  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R

    Haftungsbegründende Kausalität im sozialen Entschädigungsrecht

    Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2003 - L 18 V 8/03
    Die anspruchsbegründenden Tatsachen des § 1 Abs. 1 BVG müssen - wie in allen Zweigen des sozialen Entschädigungsrechts - nachgewiesen, d.h. ohne vernünftige Zweifel oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bewiesen sein (BSG SozR 3-3200 § 81 Nr. 16 m.w.N. = Breithaupt 2000, 390).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2003 - L 18 V 8/03
    Wahrscheinlich im Sinne dieser Vorschrift bedeutet, dass mehr für als gegen den ursächlichen Zusammenhang spricht (vgl. BSGE 60, 58 ff = SozR 3850 § 51 Nr. 9; Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz - AHP - 1996 RdNr.38 Abs. 1).
  • BSG, 28.04.1999 - B 9 V 16/98 R

    Berufsschadensausgleich - schädigungsbedingtes vorzeitiges Ausscheiden aus dem

    Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2003 - L 18 V 8/03
    Denn der Beklagte hatte den Antrag des Klägers vom 14.05.2000, mit dem er Beschädigtenversorgung begehrte, nach sämtlichen denkbaren Rechtsgrundlagen zu beurteilen und zu bescheiden (vgl. BSG Urteil vom 28.04.1999 Az: B 9 V 16/98 R, iuris Nr KSRE007871509).
  • BSG, 29.05.1980 - 9 RV 18/79

    Antrag auf Berufsschadensausgleich Zeitlicher Geltungsbereich des Antrags -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2003 - L 18 V 8/03
    Eine Auslegungshilfe bietet auch § 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I an, wonach die Träger der Sozialleistungen darauf hinzuwirken haben, dass jeder Berechtigter die zustehende Sozialleistung umfassend erhält (vgl. BSG SozR 3100 § 31 Nr. 22; Urteil vom 29.05.1980, Az: 9 RV 18/79, iuris Nr KSRE013181019).
  • BSG, 16.08.1973 - 3 RK 94/72

    Formelle Anforderungen an einen Leistungsantrag eines Versicherten an eine

    Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2003 - L 18 V 8/03
    Bei der Auslegung des Antrages ist zu berücksichtigen, dass derjenige, der zu einem bestimmten Sachverhalt einen Leistungsantrag stellt, damit im Zweifel alle Ansprüche geltend machen will, die ihm aus diesem Sachverhalt gegen den Versorgungsträger zustehen (vgl. hierzu BSGE 36, 120 = SozR Nr. 61 zu § 182 RVO).
  • BSG, 08.12.1982 - 9a RV 22/82

    Schwerstbeschädigtenzulage; Berechnung der Schwerstbeschädigtenzulage

    Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2003 - L 18 V 8/03
    Eine Auslegungshilfe bietet auch § 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I an, wonach die Träger der Sozialleistungen darauf hinzuwirken haben, dass jeder Berechtigter die zustehende Sozialleistung umfassend erhält (vgl. BSG SozR 3100 § 31 Nr. 22; Urteil vom 29.05.1980, Az: 9 RV 18/79, iuris Nr KSRE013181019).
  • BSG, 05.05.1960 - 9 RV 312/55
    Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2003 - L 18 V 8/03
    Es ist unerheblich, ob mit bindender Feststellung eine Rente zugesprochen wurde oder nicht (Rohr/Strässer, Kommentar zum BVG § 62 K 4 unter Verweisung auf BSG, Urteil vom 05.05.1960 - 9 RV 312/55 BVBl 1961, 77).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2011 - L 12 SB 21/09

    Ermittlung des Grades der Behinderung im Schwerbehindertenrecht bei einer

    Insoweit sind die objektiven Verhältnisse, die einerseits zum Zeitpunkt der letzten bindend gewordenen, förmlichen Feststellung einer Behinderung tatsächlich vorgelegen haben, mit denen zu vergleichen, die andererseits im Zeitpunkt der Neufeststellung vorliegen (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 27.11.2003, Az. L 18 V 8/03; vgl. auch: Schütze , in: von Wulffen , Kommentar zum SGB X, 6. Aufl. 2008, § 48 Rn. 5).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2012 - L 12 SB 69/09
    Insoweit sind die objektiven Verhältnisse, die zum Zeitpunkt der letzten bindend gewordenen, förmlichen Feststellung einer Behinderung tatsächlich vorgelegen haben, mit denen zu vergleichen, die im Zeitpunkt der Neufeststellung vorliegen (st. Rspr., vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 27.11.2003, Az. L 18 V 8/03; vgl. auch: Schütze, in: von Wulffen, Kommentar zum SGB X, 6. Aufl. 2008, § 48 Rn. 5).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2014 - L 13 SB 129/12
    Ob eine wesentliche Änderung in diesem Sinne eingetreten ist, ist durch einen Vergleich der objektiven Verhältnisse zu ermitteln, die einerseits im Zeitpunkt der letzten bindend gewordenen förmlichen Feststellung der Behinderung vorgelegen haben und die andererseits im Zeitpunkt der Neufeststellung, bzw. des entsprechenden Antrages, vorliegen (vgl. Schütze in von Wulffen/derselbe SGB X, Kommentar 8. Auflage 2014, § 48 Rdn. 5; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. November 2003 - L 18 V 8/03 -).
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